Mitgliedschaft, Förderer

Gemeindeversammlung 2025:

Gemeindeversammlung am 16. 2. 2025 um 13:30 Uhr im Haus der Begegnung

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Tagesordnung
  3. Danksagung, Gedenken an Verstorbene Gemeindemitglieder
  4. Bericht aus der Gemeinde im Jahr 2024
  5. Bericht des Schatzmeisters, Haushaltsbericht 2024/2025
  6.  Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Neubesetzung des/der Schatzmeisters/in
  9. Pflege der Mitgliederliste , EMAIL-ADRESSEN                                                                               
  10. Parroquia
  11. Verschiedenes

Bis 1 Woche vor der Mitgliederversammlung können Ergänzungen zur Tagesordnung gestellt werden.

Auch zu Beginn der Versammlung können noch Ergänzungen gestellt werden.

Diesen Ergänzungen muss die Mehrheit der Versammlung zustimmen.

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Wer mehr darüber erfahren möchte, wie Kirchensteuern verwendet werden, findet Informationen unter diesen Links: www.kirchensteuer-wirkt.de und www.kirchensteuer-wirkt.de/staat

Mitgliedschaft

Wer unsere Gemeindearbeit in besonderer Weise durch den Mitgliedsbeitrag unterstützen möchte, wer in unserer Kirchengemeinde mitreden und durch die Gemeindeversammlung mitentscheiden möchte, ist herzlich eingeladen, Mitglied unserer Evangelischen Kirchengemeinde Teneriffa-Süd zu werden.

Für Residenten entspricht dies der Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Für Überwinterer und Gäste ist eine Doppelmitgliedschaft bei uns und in einer Kirchengemeinde in ihrem Heimatland möglich.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Person und Jahr 60 Euro. Kinder und Jugendliche sind vom Beitrag befreit.

Der Mitgliedsbeitrag kann in Spanien und in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden.
Für das spanische Finanzamt brauchen wir dazu die Namen, Adressen und D.N.I. oder N.I.E. der Mitglieder, die unsere Kirchengemeinde am Ende des Jahres an das spanische Finanzamt meldet. Bei Ihrer Steuerklärung wird dies dann automatisch vom Finanzamt bearbeitet.
Für das deutsche Finanzamt stellt der Pfarrer eine Spendenbescheinigung aus, die Sie dann mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.

Förderer

Wer unsere Gemeindearbeit finanziell unterstützen möchte, ohne Mitglied zu werden, oder zusätzlich zum Gemeindebeitrag, kann dies durch Spenden tun.

Auch diese Spenden können in Spanien und in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden.
Für das spanische Finanzamt brauchen wir dazu die Namen, Adressen und D.N.I. oder N.I.E. der Spender, die unsere Kirchengemeinde am Ende des Jahres an das spanische Finanzamt meldet. Bei Ihrer Steuerklärung wird dies dann automatisch vom Finanzamt bearbeitet.
Für das deutsche Finanzamt stellt der Pfarrer eine Spendenbescheinigung aus, die Sie dann mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.

Kontoverbindung Teneriffa Süd:   Ev. Bank, IBAN DE 77 5206 0410 0006 4377 88